Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
T. Baliu – Trockenbau, Trennwand- und Deckensysteme
Stand: Juni 2025
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen T. Baliu – Trockenbau, Trennwand- und Deckensysteme (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“), soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
2. Vertragsgrundlage
Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Arbeiten zustande. Grundlage des Vertrages sind diese AGB sowie die schriftlich vereinbarten Leistungen, ggf. Bauzeichnungen und Leistungsbeschreibungen.
3. Leistungen
Der Auftragnehmer führt alle Arbeiten sach- und fachgerecht entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Normen (z. B. DIN 18181, DIN 4102) aus. Änderungen im Leistungsumfang bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Seiten.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sicher, dass:
• die Baustelle frei zugänglich ist,
• Anschlüsse für Strom, Wasser und ggf. Aufzugnutzung zur Verfügung stehen,
• alle erforderlichen Vorleistungen rechtzeitig abgeschlossen sind.
Kommt der Auftraggeber diesen Pflichten nicht nach, können sich Ausführungsfristen verlängern. Kosten für Stillstand oder Mehraufwand gehen zu seinen Lasten.
5. Ausführungsfristen
Ausführungstermine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich zugesagt wurden. Bei unvorhersehbaren Ereignissen (z. B. höhere Gewalt, Lieferengpässe, Krankheit) verlängern sich Fristen angemessen.
6. Abnahme
Nach Fertigstellung erfolgt eine gemeinsame Abnahme. Wird diese nicht binnen 7 Tagen durchgeführt, obwohl die Leistung erbracht ist, gilt sie als stillschweigend abgenommen. Offensichtliche Mängel sind bei Abnahme anzuzeigen, verdeckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung.
7. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Sofern nicht anders vereinbart, gelten die im Angebot genannten Preise zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Zahlungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Skonto wird nur bei ausdrücklicher Vereinbarung gewährt.
8. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben gelieferte Materialien Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftraggeber darf diese vor Zahlung nicht veräußern oder weiterverarbeiten.
9. Gewährleistung
Es gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist für Bauleistungen (5 Jahre gemäß § 634a BGB), beginnend mit der Abnahme. Mängel, die durch unsachgemäße Nutzung, Veränderung oder Witterungseinflüsse entstehen, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
10. Haftung
Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen sind. Für leichte Fahrlässigkeit wird nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten gehaftet.
11. Gerichtsstand und Rechtswahl
Gerichtsstand ist Mönchengladbach, soweit gesetzlich zulässig. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.